Erstellen Sie jetzt Ihre Vorsorgedokumente

Mit Erbschaft und Legat Gutes bewirken

Viele Menschen wünschen sich, über ihr eigenes Leben hinaus Gutes zu bewirken. Mit einer vorausschauenden Nachlassplanung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod für Werte und Anliegen eingesetzt wird, die Ihnen am Herzen liegen.

God Helps Uganda setzt jede Zuwendung direkt für seinen Auftrag ein: junge Menschen zu befähigen, ihre Identität zu entdecken, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und ihr Umfeld positiv zu beeinflussen.

In 3 einfachen Schritten zu ihrem kompletten Vorsorgedossier

1. Registrieren
Geben Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort ein. So können Sie Ihre Unterlagen jederzeit wieder aufrufen und bearbeiten.

2. Vorsorgedokumente erstellen
Mit wenigen Schritten erstellen Sie die für Sie und Ihre Angehörigen wichtigen Vorsorgedokumente

3. Ausdrucken und unterschreiben
Drucken Sie Ihre Vorlagen aus und versehen Sie sie mit Ihrer Unterschrift. Bitte beachten Sie: Für bestimmte Dokumente verlangt das Gesetz, dass sie vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden.

Vorlagen für Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

Ein Testament oder eine Patientenverfügung zu verfassen, ist für viele Menschen ein herausfordernder Schritt. Damit Sie diesen Weg nicht allein gehen müssen, stellen wir Ihnen gemeinsam mit unserer Partnerorganisation dein Adieu erprobte Vorlagen und verständliche Informationen zur Verfügung.

Alles, was Sie über Nachlassspenden wissen sollten

Eine Erbschaft bedeutet, dass eine Person oder Organisation einen prozentualen Anteil des gesamten Nachlasses erhält und somit zum Miterben wird, während ein Legat (Vermächtnis) eine konkrete Zuwendung eines festen Betrags oder eines bestimmten Sachwerts ist (z.B. Immobilie oder Schmuckstück), ohne dass der Begünstigte Teil der Erbengemeinschaft wird.

 

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt, falls Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Der Auftrag kann sich auf die Personensorge (Pflege und Betreuung), die Vermögenssorge (Finanzen) und die Vertretung im Rechtsverkehr (Verträge) beziehen und muss entweder von Hand geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft den Auftrag und bestätigt seine Wirksamkeit, sobald eine Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Der Auftrag endet, wenn die Person Ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangt oder wenn sie stirbt.

Vorsorgeauftrag jetzt digital erstellen

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung Sie nach einem schweren Unfall oder im Endstadium einer Krankheit wünschen und welche Sie nicht wünschen.

Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille als Patientin oder Patient am Ende Ihres Lebens auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen und können Sie zu jeder Zeit verfassen und ändern. Beim Verfassen einer Patientenverfügung müssen Sie urteilsfähig sein, keine Drittperson kann sie an Ihrer Stelle verfassen.

Patientenverfügung Schritt für Schritt ausfüllen

Mit einem Testament können Sie selbst entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, und die gesetzlich vorgesehene Verteilung Ihres Erbes zumindest teilweise abändern.

Sie haben insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können eine andere Verteilung Ihres Vermögens unter den gesetzlichen Erbinnen und Erben vorsehen.
  • Sie können Ihr Vermögen anderen Personen oder Institutionen vermachen.
  • Sie können Gegenstände (z. B. Schmuckstücke, Sammlungen) oder Vermögenswerte (Geldbeträge, Immobilien) bestimmten Personen oder Institutionen zuwenden.
  • Sie können bestimmte Bedingungen und Pflichten festlegen (z. B. dass einem Erben eine bestimmte Summe überwiesen wird, wenn er zum Zeitpunkt Ihres Todes sein Studium abgeschlossen hat, oder dass diejenige Person, die Ihr Haus erbt, sich um Ihr Haustier kümmern muss).

Testamentvorlage kostenlos online erstellen  

Sie können ein Testament handschriftlich verfassen oder notariell beglaubigen lassen. Über unser Angebot zusammen mit deinAdieu lassen sich Testamente-Vorlagen einfach online generieren.

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Nein. Ein eigenhändiges Testament ist gültig, wenn es komplett handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. Ein Notar schafft jedoch zusätzliche Sicherheit.

Ja. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten übertragen Sie Werte bereits heute. So erleben Sie direkt, wie Ihre Unterstützung wirkt.

Ja. Sie können sowohl Angehörige als auch eine Organisation berücksichtigen, indem Sie prozentuale Anteile der Erbschaft oder ein Legat als Zuwendung im Testament bestimmen.

Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt gehen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich persönlich beraten lassen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit Richard Derrer auf. 

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